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Verstärkung für Ihr Team, die vorbereitet ankommt

Offene Stellen, Leasingkräfte, Überstunden im Team: Sie kennen das. Wir stellen Ihnen Pflegefachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland vor, die fachlich passen, Deutsch mindestens auf B1-Niveau sprechen und wissen, worauf sie sich einlassen. Wen Sie kennenlernen, entscheiden Sie.

Pflegekraft in Dienstkleidung mit Stethoskop und Tablet

Was Sie von uns bekommen

Deutsch ist geklärt, bevor Sie zusagen

Jede Kandidatin und jeder Kandidat hat ein Deutsch-Zertifikat mindestens B1 von Goethe, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL. Wo der Anbieter es ermöglicht, prüfen wir die Echtheit dort, bevor ein Profil zu Ihnen geht.

Sie entscheiden nach dem Kennenlernen

Zuerst bekommen Sie ein anonymes Kurzprofil mit Qualifikation, Erfahrung, Sprachniveau und unserer Einschätzung. Interessiert Sie jemand, erhalten Sie Lebenslauf und Unterlagen und lernen die Person im Videocall kennen. Über einen Vertrag sprechen wir erst, wenn es für beide Seiten passt.

Anerkennung und Visum, ohne dass Ihre Verwaltung daran hängt

Wir bereiten die Unterlagen vor, begleiten das Verfahren bei der Anerkennungsstelle und unterstützen beim Visum, auf Wunsch im beschleunigten Fachkräfteverfahren. Sie unterschreiben dort, wo Ihre Unterschrift nötig ist.

Ankommen mit Begleitung

Nach der Einreise unterstützen wir bei der Wohnungssuche und bei Behördengängen. Für Ihre neue Kollegin und für Sie bleiben wir ansprechbar, bis die Probezeit bestanden ist.

So läuft es ab

  1. 1

    Bedarf klären

    Wir sprechen über Stellen, Station oder Wohnbereich, gewünschtes Sprachniveau und Zeitplan.

  2. 2

    Kurzprofile erhalten

    Sie bekommen anonyme Kurzprofile passender Kandidat:innen mit unserer Einschätzung.

  3. 3

    Kennenlernen

    Wer Sie interessiert, stellt sich im Videocall vor. Vorher erhalten Sie Lebenslauf und Unterlagen.

  4. 4

    Vertrag, Anerkennung, Visum

    Sie schließen den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Wir begleiten Anerkennung und Visum.

  5. 5

    Ankommen und bleiben

    Wir helfen bei Wohnungssuche und Behördengängen und bleiben bis zum Ende der Probezeit für Sie und Ihre neue Kollegin ansprechbar.

Unsere Leistungen

Das übernehmen wir für Sie

  • Gespräch über Ihren Bedarf und ein klares Anforderungsprofil
  • Suche und Vorauswahl im Herkunftsland
  • Prüfung von Deutsch-Zertifikat, Lebenslauf und Abschluss
  • Persönliches Gespräch mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten
  • Anonyme Kurzprofile mit unserer Einschätzung
  • Organisation der Kennenlerngespräche per Videocall
  • Begleitung von Vertrag und Anerkennungspartnerschaft
  • Begleitung von Anerkennungsverfahren und Visum, auch im beschleunigten Fachkräfteverfahren
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Begleitung bei Behördengängen nach der Ankunft
  • Ansprechperson für beide Seiten bis zum Ende der Probezeit

Die Konditionen besprechen wir persönlich, abgestimmt auf Anzahl und Art der Stellen. Das Honorar ist erfolgsabhängig: Es fällt erst an, wenn eine Vermittlung zustande kommt, und wird dann in Raten fällig. Für Bewerber:innen ist die Vermittlung immer kostenlos.

Was Ihr Haus beiträgt

Damit eine neue Kollegin gut ankommt und bleibt, braucht es auch Ihre Seite. Das besprechen wir im ersten Gespräch.

  • Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zu Bedingungen, wie sie vergleichbare deutsche Beschäftigte erhalten. Das prüft die Bundesagentur für Arbeit.
  • Eine feste Ansprechperson im Team für die Einarbeitung, bei Auszubildenden die Praxisanleitung.
  • Unterstützung bei der Wohnung: eine Unterkunft oder Hilfe bei der Suche.
  • Bei der Anerkennungspartnerschaft: Zeit für den Deutschkurs bis B2 und für die Anerkennungsmaßnahme.
  • Bei Auszubildenden: einen Platz an einer Pflegeschule, mit der Ihr Haus zusammenarbeitet.

Die Anerkennungspartnerschaft kurz erklärt

Mit der Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz) kann eine Pflegefachkraft einreisen und bei Ihnen anfangen, bevor ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Voraussetzung sind ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss nach mindestens zwei Jahren Ausbildung, Deutschkenntnisse (gesetzlich mindestens A2, bei uns mindestens B1), ein Arbeitsvertrag mit Ihrem Haus und eine schriftliche Vereinbarung, in der Sie die Anerkennung unterstützen.

Nach der Einreise wird die Anerkennung beantragt. Bis die Berufserlaubnis vorliegt, arbeitet die Person zunächst als Pflegehilfskraft bei Ihnen mit. Fehlende Inhalte werden durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für ein Jahr und kann bis auf insgesamt drei Jahre verlängert werden.

Grundlage: § 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

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