Deutsch ist geklärt, bevor Sie zusagen
Jede Kandidatin und jeder Kandidat hat ein Deutsch-Zertifikat mindestens B1 von Goethe, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL. Wo der Anbieter es ermöglicht, prüfen wir die Echtheit dort, bevor ein Profil zu Ihnen geht.
Offene Stellen, Leasingkräfte, Überstunden im Team: Sie kennen das. Wir stellen Ihnen Pflegefachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland vor, die fachlich passen, Deutsch mindestens auf B1-Niveau sprechen und wissen, worauf sie sich einlassen. Wen Sie kennenlernen, entscheiden Sie.

Jede Kandidatin und jeder Kandidat hat ein Deutsch-Zertifikat mindestens B1 von Goethe, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL. Wo der Anbieter es ermöglicht, prüfen wir die Echtheit dort, bevor ein Profil zu Ihnen geht.
Zuerst bekommen Sie ein anonymes Kurzprofil mit Qualifikation, Erfahrung, Sprachniveau und unserer Einschätzung. Interessiert Sie jemand, erhalten Sie Lebenslauf und Unterlagen und lernen die Person im Videocall kennen. Über einen Vertrag sprechen wir erst, wenn es für beide Seiten passt.
Wir bereiten die Unterlagen vor, begleiten das Verfahren bei der Anerkennungsstelle und unterstützen beim Visum, auf Wunsch im beschleunigten Fachkräfteverfahren. Sie unterschreiben dort, wo Ihre Unterschrift nötig ist.
Nach der Einreise unterstützen wir bei der Wohnungssuche und bei Behördengängen. Für Ihre neue Kollegin und für Sie bleiben wir ansprechbar, bis die Probezeit bestanden ist.
Wir sprechen über Stellen, Station oder Wohnbereich, gewünschtes Sprachniveau und Zeitplan.
Sie bekommen anonyme Kurzprofile passender Kandidat:innen mit unserer Einschätzung.
Wer Sie interessiert, stellt sich im Videocall vor. Vorher erhalten Sie Lebenslauf und Unterlagen.
Sie schließen den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Wir begleiten Anerkennung und Visum.
Wir helfen bei Wohnungssuche und Behördengängen und bleiben bis zum Ende der Probezeit für Sie und Ihre neue Kollegin ansprechbar.
Die Konditionen besprechen wir persönlich, abgestimmt auf Anzahl und Art der Stellen. Das Honorar ist erfolgsabhängig: Es fällt erst an, wenn eine Vermittlung zustande kommt, und wird dann in Raten fällig. Für Bewerber:innen ist die Vermittlung immer kostenlos.
Damit eine neue Kollegin gut ankommt und bleibt, braucht es auch Ihre Seite. Das besprechen wir im ersten Gespräch.
Mit der Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz) kann eine Pflegefachkraft einreisen und bei Ihnen anfangen, bevor ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Voraussetzung sind ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss nach mindestens zwei Jahren Ausbildung, Deutschkenntnisse (gesetzlich mindestens A2, bei uns mindestens B1), ein Arbeitsvertrag mit Ihrem Haus und eine schriftliche Vereinbarung, in der Sie die Anerkennung unterstützen.
Nach der Einreise wird die Anerkennung beantragt. Bis die Berufserlaubnis vorliegt, arbeitet die Person zunächst als Pflegehilfskraft bei Ihnen mit. Fehlende Inhalte werden durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für ein Jahr und kann bis auf insgesamt drei Jahre verlängert werden.
Grundlage: § 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz