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Menschen, die kommen, sollen dafür keine Schulden machen

Faire Anwerbung ist kein Siegel an der Wand, sondern eine Rechnung, die jemand bezahlt. Bei uns ist das immer die Einrichtung, nie die Pflegekraft.

Employer-Pays: die Einrichtung zahlt, nicht die Pflegekraft

Der Grundsatz stammt aus den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für faire Anwerbung. Für Gesundheitspersonal ergänzt ihn der Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation, und das deutsche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ macht daraus nachprüfbare Regeln. Der Kern ist einfach: Wer angeworben wird, trägt keine Kosten, die mit der Vermittlung zusammenhängen. Keine Gebühr, keine Vorauszahlung, keine Rückzahlungsklausel, die jemanden an einen Arbeitsplatz bindet.

Woran Sie eine unseriöse Vermittlung erkennen

  • Die Vermittlung ist für Ihre Einrichtung kostenlos, weil die Kandidat:innen zahlen
  • Kandidat:innen berichten von Gebühren, Darlehen oder einbehaltenen Dokumenten
  • Arbeitsverträge, in denen Pflegekräfte Kosten zurückzahlen müssen, wenn sie vorzeitig kündigen
  • Sprachniveaus werden behauptet, aber kein Zertifikat vorgelegt
  • Angeworben wird aus Ländern der WHO-Schutzliste, in denen selbst Pflegekräfte fehlen

Woran Sie faire Anwerbung erkennen

  • Die Einrichtung trägt die Vermittlungskosten, schriftlich und nachvollziehbar
  • Bewerber:innen wissen vor der Ausreise, was sie erwartet: Aufgaben, Gehalt, Anerkennungsweg
  • Sprachniveau und Qualifikation sind durch Zertifikate belegt, die, wo möglich, beim Aussteller geprüft werden
  • Aus Ländern der WHO-Schutzliste wird nicht angeworben
  • Wer nicht passt, wird nicht vermittelt, auch wenn eine Stelle offen bleibt

Warum das auch für Ihre Einrichtung zählt

Wer Schulden aus der Vermittlung abzahlt, steht unter Druck und wechselt eher den Arbeitgeber, sobald ein besseres Angebot kommt. Für Ihre Einrichtung bedeutet das eine neue Suche und doppelte Kosten. Hinzu kommt die Verantwortung als Arbeitgeber: Fragen zur Anwerbung Ihres Personals richten sich an Ihre Einrichtung, nicht an die Vermittlungsagentur.

Die WHO-Schutzliste

Die Weltgesundheitsorganisation führt eine Liste von Ländern, deren eigene Gesundheitsversorgung zu wenige Fachkräfte hat. Aus diesen Ländern darf in Deutschland nur die Bundesagentur für Arbeit anwerben, private Vermittler nicht (§ 38 Beschäftigungsverordnung). Wir prüfen jede Bewerbung darauf und weisen Betroffene auf die staatlichen Programme hin, statt sie hinzuhalten.

Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Das RAL-Gütezeichen wird von der Gütegemeinschaft GAPA nach einem Prüfverfahren vergeben, mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums. Cranich Care arbeitet von Anfang an nach diesen Anforderungen und wird die Zertifizierung beantragen, sobald die ersten Vermittlungen abgeschlossen sind. Wir behaupten das Siegel nicht, bevor wir es haben.

Fragen dazu, wie wir anwerben?

Wir legen jeden Schritt offen, auch, wie die Kosten verteilt sind.

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